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letzte Homepage-Aktualisierung 2026-01-07 15:26:57
Aktuelles
Meldepflicht Scharlacherkrankungen
In den Grundschulen sind Fälle von Scharlach aufgetreten.
Es handelt sich hierbei um eine meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 34 Infektionsschutzgesetz.
Bitte teilen Sie uns bei der Krankmeldung Ihres Kindes unter 04681/4440 mit, ob es an Scharlach erkrankt ist.