EILUN FEER SKUUL
54° 41' 32" N - 8° 33' 23" O
Gymnasium & Gemeinschaftsschule Insel Föhr
Heute ist der 19.03.2024 | letzte Homepage-Aktualisierung 2024-03-15 18:46:06

häufig gestellte Fragen
Schule
   Abistreich
   Anmeldung
   Arbeitsgemeinschaft/AG
   Arztbesuch
   Beratung
   Besuch
   Betriebspraktikum
   Beurlaubung
   Computer
   Diebstahl
   Entschuldigungsverfahren in der Sek II
   Exkursionen
   Förderkurse
   Fundsachen
   Gehbehinderung
   Handy
   Klassenfahrten
   Klausurenplan
   Konfirmanden
   Konflikte
   Krankheitsfall
   letzter Schultag
   Mensa
   Mitteilungen Leistungsstand
   OGT
   Schule
   Schulhof
   Schulmaterial
   Schüler helfen Schülern
   Sek II
   Sportunterricht
Internet
   Abmeldung
   Anmeldung
   Benutzer
   Besucherstatistik
   Darstellung
   Ehemalige
   Eintragungen
   Kontaktdaten der EFS
   Materialdownload
Abistreich
Frage: Wann findet ein Abistreich statt?
Antwort: Diese Frage kann nur der jeweilige Abiturjahrgang selbst beantworten, da die Antwort in der Regel geheim gehalten wird. Sollte ein Abistreich statt finden, gilt bis zur Durchsage der Schulleitung der reguläre Stundenplan. Danach ist den Anweisungen der Schulleitung zu folgen.
Abmeldung
Frage: Wieso soll ich mich von der Homepage abmelden?
Antwort: Da viele Funktionen der Homepage nur bestimmten Personen zugänglich sein sollen, wird jedes mal geprüft, ob der User berechtigt ist die aufgerufenen Inhalte lesen zu dürfen. Dafür bekommt der User nach seiner Anmeldung eine Zuordnungsnummer, die solange gespeichert wird, bis sich der User wieder abmeldet (Zuordnungsnummer wird gelöscht). Sollte sich der User nicht abmelden und jemand anderes den gleichen Computer benutzen (insbesondere Schulrechner) wird die Zuordnungsnummer weiter verwendet und somit auch seine persönlichen Daten! Deswegen: Immer abmelden!!
Anmeldung
Frage: Wer hilft bei der Anmeldung auf der Schulhomepage?
Antwort: Sollte die automatische Anmeldung (also das Online-Verfahren) nicht funktioniert haben, dann meldet euch bitte beim Administrator/Internet-Team. Bringt dazu bitte sämtliche Anmeldedaten in schriftlicher Form mit! Dann können wir prüfen, woran die Anmeldung fehlgeschlagen ist.

Frage: Wer kann sich auf der Schulhomepage anmelden?
Antwort: Anmelden kann sich jeder. Allerdings werden die eingegebenen Daten mit unserer Datenbank verglichen und je nach Zugehörigkeit mit einem Status versehen. Hier gibt es fünf Status, die unterschiedliche Funktionen in der Homepage ermöglichen (s. Benutzer).

Frage: Wie kann ich mein Kind am der EFS anmelden?
Antwort: Ein Anmeldeformular steht zum Download im rechten Menu unter Formulare bereit. Für die Anmeldung ist zusätzlich ein Passfoto erforderlich. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist nicht unbedingt notwendig, erleichtert jedoch manchmal die Kommunikation. Sollte diese angegeben werden, so wird sie vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht!
Arbeitsgemeinschaft/AG
Frage: Ich möchte eine AG anbieten/initiieren, wen muss ich ansprechen?
Antwort: Grundsätzlich ist die Übernahme einer AG möglich. Dazu müssen zunächst verschiedene rechtliche und organisatorische Aspekte geklärt werden (Verantwortung, freie Räume etc.). Diese können mit Fachlehrern und/oder der Schulleitung geklärt werden.
Arztbesuch
Frage: Was muss ich bei einer Freistellung für einen Arztbesuch beachten?
Antwort: In der Unterrichtszeit grundsätzlich zu vermeiden!
In dringenden Fällen vom Fach- bzw. Klassenlehrer beurlauben lassen.
Benutzer
Frage: Welche Eintragungen kann ich in der Homepage vornehmen?
Antwort: Die Vielfalt der Eintragungen hängt vom so genannten Benutzerstatus ab. Hier gibt es vier Möglichkeiten: Lehrer können Termine, Nachrichten, Gästebucheinträge, persönliche Daten, AGs, Fahrten, Fundsachen, Links, Literaturen und Fach- und Unterrichtsinformationen eingeben. Schüler können Steckbriefe erstellen, Link- und Homepagetipps abgeben, Zitate eintragen, Nachrichten verschicken, Gästebucheinträge vornehmen und nätürlich sämtliche Informationen einsehen. Eltern können Termine, Schulbriefe, Stundenpläne und Formulare einsehen. Eine Anmeldung und manuelle Freischaltung durch die Internet-Redaktion ist hierfür erforderlich. Ehemalige können ihre persönlichen Daten verändern, in das Gästebuch schreiben, Nachrichten versenden und Kontaktdaten von Ehemaligen einsehen. Gäste können in das Gästebuch schreiben.
Beratung
Frage: Wer kann Auskunft über die Schullaufbahn/Beratung geben?
Antwort: a) Fach: Fachlehrer (bitte Sprechstunden beachten, Terminabsprache über das Sekretariat) b) Gesamtstand: Klassenlehrer (bitte Sprechstunden beachten, Terminabsprache über das Sekretariat) c) Der Klassenlehrer ist stets erster Ansprechpartner d) Orientierungsstufe (5-6): Fr. Gründler (Orientierungsstufenleiter) Mittelstufe (7-10): Herr Aulbach (Mittelstufenleiter) e) Oberstufe/Abitur (11.-13): Fr. Kriegeskorte (Oberstufenleiter) f) Berufs- und Studienberatung: Herr Brauer/Fr. Scherer
Besuch
Frage: Kann mein Besuch mit in die Schule kommen?
Antwort: Möglichst auf ehemalige Klassenkameraden beschränken, vorher sind Klassenlehrer und Schulleitung um Erlaubnis zu fragen.
Besucherstatistik
Frage: Ist die Anzahl in der Besucherstatistik korrekt?
Antwort: Gezählt werden bei uns nur die angemeldeten Besucher. Also, diejenigen, die sich einloggen und deren letzter Besuch mindestens 24 Stunden zurück liegt. Unsere tatsächlichen Besucherzahlen (so genannte Hits) liegen bei mehreren Hundert pro Tag!
Betriebspraktikum
Frage: Wann findet das Betriebs-/Wirtschaftspraktikum statt?
Antwort: Das Wirtschaftspraktikum der 12. Klasse findet grundsätzlich in der 1. Woche nach den Herbstferien statt.
Das Betriebspraktikum wird in der 10. Klasse im 2. Hj. durchgeführt. Der genaue Termin wird jeweils festgelegt.

Frage: Wann muss ich mich um einen Praktikumsplatz bewerben?
Antwort: Da die Plätze für ein Praktikum auf der Insel rar sind, sollte sich schon ein Jahr im Voraus um ein Praktikumsplatz beworben werden. Dies gilt insbesondere für das Wirtschaftspraktikum. Dies sollte in einem Betrieb mit einer größeren Verwaltung durchgeführt werden, um sämtliche Betriebsprozesse hinreichend kennen lernen zu können. Da solche Betriebe vornehmlich auf dem Festland zu finden sind, muss hier auch der Aufenthalt/Unterkunft geplant und organiseirt werden.

Frage: Wer ist Ansprechpartner für das Betriebspraktikum?
Antwort: Herr Aulbach
Beurlaubung
Frage: Können Ferien in dringenden Fällen verlängert werden?
Antwort: Eine Ferienverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Mit dieser Regelung unterliegen wir einer strengen bundesweiten Rechtssprechung.

Frage: Wie erhalte ich eine Beurlaubung bei dringenden Gründen?
Antwort: a) Einzelstunden: Fachlehrer
b) Einzelner Tag: Schriftlicher Antrag an den Klassenlehrer
c) Mehrere Tage: Schriftlicher Antrag an die Schulleitung (keine Beurlaubung zur Ferienverlängerung!)
Computer
Frage: Darf ich meinen privaten Laptop in die Schule nehmen und online verwenden?
Antwort: Zum Arbeiten in der Schule ist der Einsatz eines privaten Laptops gestattet. Um damit in das Internet zu gelangen ist eine Registrierung erforderlich. Dafür ist ein Formular bei Hrn. Aulbach erhältlich. Eine Freischaltung nach Abgabe des Formulars erfolgt dann kurze Zeit später.
Darstellung
Frage: Warum sieht die EFS-Homepage auf meinem Computer anders aus als auf einem anderen Computer?
Antwort: Die EFS-Homepage ist vorrangig für den Firefox-Browser programmiert worden.
Diebstahl
Frage: Wer ist Ansprechpartner bei Diebstählen?
Antwort: Die Schule möglichst sofort informieren (Sekretariat). Begründete Verdachtsmomente weitergeben, diese werden vertraulich behandelt.
Ehemalige
Frage: Sind meine Kontaktdaten auf der Schulhomepage datenrechtlich geschützt?
Antwort: Sie können selbst entscheiden, welche Daten über Sie auf der Internetseite erscheinen. Diese können Sie auch noch nachträglich verändern oder wieder unsichtbar machen. Darüber hinaus stehen die Kontaktdaten nur registrierten Ehemaligen zur Verfügung.
Eintragungen
Frage: Kann ich meine Eintragungen nachträglich verändern?
Antwort: Das ist grundsätzlich im Bereich "Redaktion" möglich. Hier können sämtliche selbst eingetragenen Angaben aufgerufen, korrigiert und ergänzt werden. Das löschen von Daten ist nicht möglich, jedoch kann ein veralteter Datensatz neu überschrieben oder abgeschaltet werden.

Frage: Warum erscheint meine Eintragung nicht auf der Schulhomepage?
Antwort: Eintragungen im Schülerbereich werden erst von der Internet-Redaktion auf Rechtschreibung und Wahrung aller Persönlichkeitsrechte überprüft und danach freigeschaltet. Somit kann das Erscheinen bis zu einer Woche dauern bzw. bei erheblichen Mängeln der Eintragung auch gänzlich verhindert werden. Punkte werden erst nach Freischaltung des Beitrages gutgeschrieben.

Frage: Wie kann ich einen Text formatieren, den ich neu in die Schulhomepage eingeben möchte?
Antwort: Formatierungen sind aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen nur begrenzt möglich. So kann z.B. ein Absatz eingegeben werden indem ein /n an die entsprechende Stelle gesetzt wird. So genannte Tags sind nicht erlaubt und werden aus dem eingegebenen Text automatisch entfernt. Für weitere Formatierungen bitte an den Administrator wenden.

Frage: Wie kann ich in meinen Eintrag ein Foto einbinden?
Antwort: Im Bereich "Redaktion" kann für sämtliche Beiträge ein Foto von der lokalen Festplatte geladen werden. Fotos können in Fahrten, Aktuelles und AGs eingefügt werden. Einfach auf "Durchsuchen" klicken und das gewünschte Foto aus dem entsprechenden Dateiordner auswählen und auf "laden" klicken. Fertig. Nun erscheint das Foto mit dem entsprechenden Namen in der Liste der verfügbaren Fotos in der jeweiligen Eintragsseite für eine neue Mitteilung. Hinweis: Darauf achten, dass die Fotos auch in die richtige Kategorie hochgeladen werden! Bitte die Größe eines Fotos vorher auf ein erträgliches Maß reduzieren, da sonst unsere Serverkapazität unnötig belastet wird.
Entschuldigungsverfahren in der Sek II
Frage: Welche Informationen zur Teilnahmepflicht und Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe gelten bei uns?
Antwort: 1. Die Oberstufenschüler sind zu regelmäßiger Teilnahme am Unterricht verpflichtet.

2. Eine Beurlaubung ist beim Klassenlehrer spätestens eine Woche vor dem Termin zu beantragen. Der Antrag muss eine Begründung enthalten. Die Genehmigung kann grundsätzlich verweigert werden, wenn ein Klausurtermin laut Klausurplan betroffen ist. Der Klassenlehrer kann eine Beurlaubung bis zur Dauer von zwei Tagen aussprechen; darüber hinausgehende Anträge sind an den Schulleiter weiterzuleiten. Eine Beurlaubung in Zusammenhang mit den Ferien ist in jedem Fall beim Schulleiter zu beantragen.

3. Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Umstände, die eine rechtzeitige Beurlaubung unmöglich machten, an der Teilnahme am Unterricht verhindert, muss er dem Klassenlehrer am Tag des Fehlens eine Mitteilung zukommen lassen – gegebenenfalls fernmündlich über das Sekretariat (Tel. 04681- 4440).

4. Unabhängig von dieser Mitteilung ist der Schüler verpflichtet, jedes Fernbleiben vom Unterricht unmittelbar beim Wiedererscheinen aber spätestens nach 1 Woche schriftlich zu begründen.

5. Die schriftliche Mitteilung erfolgt über das Entschuldigungsheft und muss den Zeitraum des Fehlens und die Begründung enthalten und entweder von einem Erziehungsberechtigten oder (im Falle der Volljährigkeit) von dem Betroffenen selbst unterzeichnet sein. Bei Verlust des Entschuldigungsheftes muss damit gerechnet werden, dass die Fehlstunden als unentschuldigt gelten können. Schülerinnen und Schüler müssen dafür Sorge tragen, dass sie ihre Fehlstunden im Entschuldigungsheft entschuldigen lassen. Sie führen dieses Heft sorgfältig und halten es in allen Fächern bereit, damit sie jederzeit nachweisen können, dass sie ihre Entschuldigungspflicht erfüllt haben. Lehrerinnen und Lehrer entschuldigen die Fehlstunden ebenfalls in diesem Heft mit ihrem Kürzel und dem Datum der Unterschrift.

6. Erkrankungen während des Unterrichtes - Abmeldung vom Unterricht Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des Schultages wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Schule verlassen, müssen sich vorher offiziell abmelden. Hierbei benachrichtigen sie entweder den/die Fachlehrer*in der folgenden Unterrichtsstunde(n) oder melden sich im Sekretariat ab, sollte die/der Fachlehrer*in nicht anwesend sein. Dabei legen die Schülerinnen und Schüler ihr Entschuldigungsheft vor und lassen die Abmeldung bestätigen.

7. Der Klassenlehrer entscheidet, ob er die Begründung für das Fehlen anerkennt oder nicht.

8. Kann ein Schüler an einer Klassenarbeit oder einem anderen angekündigten Leistungsnachweis nicht teilnehmen, muss er den Fachlehrer in jedem Fall vor der Klassenarbeit informieren (lassen) – spätestens am Morgen des Klassenarbeitstages fernmündlich über das Sekretariat (Tel. 04681- 4440). Wer wegen einer Erkrankung einen Leistungsnachweis nicht erbringen konnte, weist die Erkrankung grundsätzlich durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nach. Unterbleibt diese rechtzeitige Information oder wird das Attest in der gesetzten Frist (max. 1 Woche) nicht nachgereicht, gilt das Fehlen als unentschuldigt und der angekündigte Leistungsnachweis wird dann mit „ungenügend“ bewertet. Ist das Fehlen am Tage des Leistungsnachweises hinreichend entschuldigt, entscheidet die/der Fachlehrer*in nach eigenem Ermessen, ob sie/er den entfallenen Leistungsnachweis durch Nachschreiben oder auf andere Art und Weise erbringen lässt. In Fächern mit nur einer Klausur pro Halbjahr ist die versäumte Klausur in jedem Falle nachzuschreiben.

9. Der Fachlehrer entscheidet, von welcher Zeitspanne an er eine Verspätung wie ein Fernbleiben vom Unterricht betrachtet und schriftlich zu begründen verlangt. Generell gilt in allen Fällen, dass die Schülerin/der Schüler bei Versäumnissen des Unterrichts verpflichtet ist, den Unterrichtsstoff im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten nachzuholen und Hausaufgaben ebenfalls, wenn dies möglich ist, anzufertigen.

Frage: Welche Konsequenzen gibt es für Versäumnisse?
Antwort: § 7 Leistungsbewertung, Versäumnis
(6) Wer der Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht in der Oberstufe nicht nachkommt, hat unverzüglich über die Gründe einen Nachweis zu führen. Nimmt die Schülerin oder der Schüler nicht am Unterricht teil und beruft sie oder er sich für das Fehlen auf gesundheitliche Gründe, findet § 4 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben vom 11. Juni 2018 (NBl. MBWK. Sch.-H. S. 195) entsprechende Anwendung. Will sie oder er aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, hat sie oder er einen Antrag auf Beurlaubung (§ 15 SchulG) zu stellen. Entzieht sich eine Schülerin oder ein Schüler vorsätzlich der Leistungsfeststellung in einem Fach, kann die Leistung in diesem Fach mit 0 Punkten bewertet werden, wenn die Schülerin oder der Schüler sowie bei Minderjährigen deren oder dessen Eltern auf diese Möglichkeit aus konkretem Anlass oder zu Beginn eines Schuljahres hingewiesen worden sind. Dieser Hinweis ist zu dokumentieren.

(7) Halbjahresleistungen in Fächern, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht erbracht. Wenn es sich dabei um eine in die Gesamtqualifikation zum Abitur einbringungspflichtige Leistung handelt, müssen Schülerinnen und Schüler um eine Jahrgangsstufe zurücktreten.
II. Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) vom 24. Januar 2007

§ 19 Ende des Schulverhältnisses
(4) Eine Schülerin oder ein Schüler kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht entlassen werden, wenn sie oder er innerhalb von 30 aufeinander folgenden Kalendertagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist oder sich durch wiederholte und unentschuldigte Abwesenheit bei schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht der Leistungskontrolle in zwei oder mehr Fächern entzieht. Die Entlassung ist nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler sowie bei Minderjährigen deren Eltern auf diese Möglichkeit aus konkretem Anlass oder zu Beginn eines Schuljahres hingewiesen worden sind.
(5) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus einem der in den Absätzen 3 oder 4 genannten Gründe entlassen worden, kann ein Schulverhältnis mit einer anderen Schule der bislang besuchten Schulart nicht mehr begründet werden. Ebenso ausgeschlossen ist in den Fällen des Absatzes 4 die Aufnahme in die Oberstufe einer Schule einer anderen Schulart.

Frage: Welche Ordnungsmaßnahmen gelten bei unentschuldigtem Fehlen?
Antwort: 1. Ab der 3. Stunde unentschuldigten Fehlens erhält die/der Schüler*in eine schriftliche Missbilligung mit der Ankündigung der nächsten Ordnungsmaßnahme (Verweis mit Attestpflicht und Stundenplan).

2. Ab der 4. Stunde unentschuldigten Fehlens erhält die/der Schüler*in einen schriftlichen Verweis mit Attestpflicht (ärztliche Bescheinigung). Gleichzeitig wird in diesem Schreiben auf den § 4 des Schulgesetzes verwiesen und der dritte Akt der Ordnungsmaßnahmen angekündigt.

a. Das Attest/die ärztliche Bescheinigung ist jeweils beim ersten Wiedererscheinen bei der/dem Klassenlehrer*in bzw. der/dem Oberstufenleiter*in in doppelter Ausführung vorzulegen. Die/der Schüler*in erhält eine Kopie, um mit dieser das „normale“ Entschuldigungsverfahren abzuarbeiten.

b. Des Weiteren muss sich die/der Schüler*in den Stundenplan für die laufende Woche ausdrucken, diesen im Entschuldigungsheft aufbewahren und von jeder Lehrkraft jede einzelne Unterrichtsstunde abzeichnen lassen. Auch Unterrichtsausfall oder Unterricht an einem anderen Ort hat sie/er sich bestätigen zu lassen. Der ausgefüllte Stundenplan ist freitags nach Schulende bei der/dem Oberstufenleiter*in oder im Sekretariat abzugeben.

3. Ab der 5. Stunde unentschuldigten Fehlens tritt der dritte Akt des Maßnahmenkatalogs in Kraft: Ausschluss von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (Klassenfeste, Studienfahrt o.ä.) gem. §25 Schleswig Holsteinisches Schulgesetz vom 24.01.2007.

4. Ab jeder weiteren unentschuldigten Fehlstunde werden weitere Maßnahmen gemäß § 25 Schulgesetz (s.u.) getroffen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass übermäßige, unentschuldigte Fehlstunden zu Leistungsbewertungen von 0 Notenpunkten führen können. Hieraus kann sich das Wiederholen einer Jahrgangsstufe oder bei Ansammlung von 20 unentschuldigten Fehlstunden innerhalb von 30 Tagen der Verweis von der Schule ergeben (vgl. §19 (4) SchulG S.-H.)
Exkursionen
Frage: Wie muss ich bei einer Nichtteilnahme vorgehen?
Antwort: Allgemeine Teilnahmepflicht.
In Ausnahmefällen regelt der Klassenlehrer (Schulleitung) die Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse bzw. eines Parallelkurses
Förderkurse
Frage: Wer ist Ansprechpartner für Förderkurse?
Antwort: Ansprechpartner u. a. Herr Wögens, Fr. Gründler
Fundsachen
Frage: Wo kann ich nach verlorenen Gegenständen suchen?
Antwort: Sämtliche Gegenstände (außer Sportsachen: Sportlehrer) werden im Sekretariat für eine kurze Zeit aufbewahrt.

Frage: Wo kann ich nach verlorenen Sportsachen suchen?
Antwort: Diese sind in der Regel im Bereich der Sportlehrerumkleiden für eine kurze Zeit zur Verwahrung hinterlegt.
Gehbehinderung
Frage: Aufgrund einer Verletzung bin ich nicht in der Lage Treppen zu steigen. Was muss ich tun?
Antwort: In diesem Fall sollte umgehend der Klassenlehrer bzw. der Stundenplaner (Hr. Nickels) informiert werden, damit ein Raumtausch organisiert werden kann, sofern der eigene Klassenraum nicht im Erdgeschoß liegt.
Handy
Frage: Was geschieht, wenn ein Handy in der Schule abgenommen wird?
Antwort: Ein abgenommenes Handy (inkl. Sim-Karte) bzw. alle anderen elektronischen Geräte können am nächsten Unterrichtstag von einem Elternteil oder aber der Schülerin/dem Schüler abgeholt werden, sofern ein schriftlicher Antrag der Eltern vorgelegt wird.
Klassenfahrten
Frage: Ist die Teilnahme an einer Klassenfahrt oder einem Wandertag verpflichtend?
Antwort: Grundsätzlich besteht eine Teilnahmepflicht an Klassenfahrten und Wandertagen/Exkursionen. Dies ist sinnvoll im Sinne einer sich entwickelnden Klassengemeinschaft. Außerdem tragen außerschulische Lernorte maßgeblich zur Bildung bei und geben einen Ausblick auf zukünftige Lern- und Arbeitsorte. In Ausnahmefällen und mit einer entsprechenden schriftlichen Begründung kann ein Antrag auf Befreiung von einer Klassenfahrt oder einem Wandertag gestellt werden. Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Fahrt gestellt werden. Sollte dieser nicht erfolgen, können mögliche Kosten der nicht teilnehmenden Person in Rechnung gestellt werden.

Frage: Wann finden Klassenfahrten statt?
Antwort: Klassenfahrten finden im 2. Halbjahr der 6. und 9. Klasse statt.

Frage: Wie hoch sind die Kosten für eine Klassenfahrt?
Antwort: Klassenfahrten in der
6. Klasse: 250,- € (+30)
9. Klasse: 390,- € (+40)
12. Klasse: 550,- € (+50)
(Stand 8.2020)

Frage: Wie lange dauern Klassenfahrten?
Antwort: Die Klassenfahrt in der Klasse 6 dauert in der Regel zwischen 3 und 5 Tagen. Die Klassenfahrt in der Klasse 9 dauert oftmals zwischen 5 und 7 Tagen. Die Stufenfahrt in der Klasse 12 dauert zwischen 7 und 12 Tagen. Die Dauer ist unter anderem von den Kosten abhängig. Da jede Fahrt ein bestimmtes Budget nicht überschreiten soll, kann die Dauer aufgrund unterschiedlicher Reisekosten/Verkehrsmittel variieren.
Klausurenplan
Frage: Wo finde ich die aktuellen Klausurtermine?
Antwort: Die Klausurtermine stehen im Jahreskalender. Allerdings erscheinen diese zumeist erst nach dem Login. Danach muss noch die entsprechende Klasse ausgewählt werden, bevor die Klausurtermine im Kalender selbst erscheinen.
Konfirmanden
Frage: Kann ein Konfirmand am Schultag nach seiner Konfirmation beurlaubt werden?
Antwort: Immer wieder werden wir nach Beurlaubungen im Kontext der Konfirmationen gefragt. Grundsätzlich gilt auch hier die Schulpflicht. Erscheint für die oder den Konfirmanden die Beurlaubung am jeweiligen Montag in den ersten beiden Stunden unvermeidlich, wird dies auf Antrag bei der/dem jeweiligen Klassenlehrer*in genehmigt. Abwesenheiten, die über diese beiden Stunden hinausgehen, werden von Seiten der Schule nicht genehmigt. Bitte beachten Sie: Die Beurlaubung kann nur für die Konfirmanden selbst gelten und nicht für Geschwister oder auch Gäste unter unseren Schüler*innen. Diese Regelung ist im Übrigen auf unserer Homepage hinterlegt.
Konflikte
Frage: Wer ist Ansprechpartner bei sozialen Konflikten/Streit/Mobbing etc.
Antwort: a) Erster Ansprechpartner ist der Klassenlehrer/Kursleiter/Tutor
b) Vertrauenslehrer
c) Schulpsychologische Fragen: Fr. Nommensen

Kontaktdaten der EFS
Frage: Wo finde ich Kontaktdaten der Schule?
Antwort: Sämtliche Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer etc.) haben wir - wie es rechtliche Pflicht für die Internetseitenbetreibung ist - im Impressum hinterlegt (s. Menu im Kopf der Homepage).
Krankheitsfall
Frage: Was muss ich im Krankheitsfall meines Kindes beachten?
Antwort: Eine schriftliche Entschuldigung mit Grund des Fehlens bei eintägiger Abwesenheit am nächsten Tag morgens vor Unterrichtsbeginn beim Klassenlehrer bzw. Tutor abgeben; bei mehrtägiger Krankheit bitte eine telefonische Benachrichtigung und nachträgliche schriftliche Entschuldigung bzw. Attest einreichen.
Ansteckende Krankheiten (z.B. Röteln) bitte sofort im Sekretariat (Gym: 4440/Reg: 3866) und bei dem zuständigen Klassenlehrer melden.

letzter Schultag
Frage: Wie lange dauert der letzte Schultag vor den Ferien?
Antwort: Der Schultag vor den Ferien ist grundsätzlich ein regulärer Schultag. Es finden also alle im Stundenplan ausgewiesenen Stunden statt - sofern offiziell nicht ausdrücklich anders mitgeteilt. Die Schultage vor den Sommerferien und Weihnachtsferien sind verkürzt. An diesen Tagen findet der Unterricht bis zur 4. Stunde statt.
Materialdownload
Frage: Warum kann ich eine Datei nicht herunterladen?
Antwort: Die Dateien aus den Bereichen Unterricht, Schulinfos etc. sind in der Regel im pdf-,doc-,xls-Format. Hierzu werden entsprechende Programme benötigt. Dies sind der Acrobat Reader (pdf/www.adobe.de) und Microsoft Office (doc/xls) oder alternativ und kostenfrei Openoffice (doc/xls/www.openoffice.org). Die Programme (Ausnahme Microsoft Office) sind im Internet herunterzuladen.
Mensa
Frage: Was gibt es in der Mensa zu Essen?
Antwort: Es gibt für jeden Mensatag (Mo-Do) zwei Essen zur Auswahl. Die Auswahl ist jeweils deutlich verschieden (Fisch, fleichhaltig, fleischlos, Nudeln etc.) und beinhaltet fast immer eine Gemüsebeilage sowie einen Salat oder/und Nachtisch (Obst, Quark, Pudding o.ä.). Die Portionen sind reichhaltig und ein Nachschlag kann oft gewährt werden.
Das Bestellen erfordert eine Anmeldung beim internet-basierten Bestellsystem I-Net (http://efs-foehr.inetmenue.de/sf/) und eine Chipkarte (über Fr. Hansen - Sekretariat Reg). Zusätzlich muss dafür ein selbst gewählter Betrag auf das Konto des Amtes Föhr-Amrum überwiesen werden (Mindestens 3,90 € für eine Mahlzeit).

Frage: Wie kann ich über die Mensa Essen erhalten?
Antwort: Anmelde- und Abrechnungsverfahren für Mensa-Essen (i-NET-Menü) Auf Grundlage der unten stehenden Daten erhält Ihr Kind im Schulsekretariat (Frau Hansen) - ein Passwort - Login (Benutzername) für den Zugang zum Internet-Bestellsystem (http://efs-foehr.inetmenue.de) - eine Chipkarte als Bestell- und Bezahlsystem. Die Speisepläne sowie ein ausführliches Handbuch über das Internet-Bestellsystem finden Sie auf unserer Homepage unter „Mensa“. Die Chipkarte dient lediglich als Ausweis an der Essensausgabe. Sie ist nicht mit einem Geldspeicher versehen und birgt damit ein sehr geringes Verlustrisiko. Sie als Eltern überweisen bitte Geld auf folgendes Treuhandkonto unseres Schulträgers, des Amtes Föhr-Amrum: IBAN: DE52 2175 0000 0186 0773 92 BIC: NOLADE21NOS Den Betrag wählen Sie selbst, und zwar abhängig davon, wie häufig Ihr Kind am Essen teilnimmt (beispielsweise für die Dauer eines Monats). Der Zuschuss von der Bildungskarte (die Nummer muss uns vorliegen) wird automatisch berücksichtigt.
Mitteilungen Leistungsstand
Frage: Wann erhalten Eltern Mitteilungen über Leistungsstände ihrer Kinder?
Antwort: Die Leistungsstände der Schüler werden zusätzlich zu den Zeugnisterminen sowohl vor den Herbstferien als auch vor den Osterferien erhoben. Dazu erhält der Klassenlehrer alle Fachnoten und kann daraus eventuelle Gefährdungen (d. h. Note „ausreichend minus“ oder schlechter) erkennen. Die einzelnen Fachnoten werden von den Fachlehrern dann häufig den Schülern mitgeteilt. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Schüler/Eltern diese Noten erfragen. Eine zeitnahe Mitteilung darüber ist für die Lehrer verpflichtend.
Eine Mitteilung von Leistungsständen ergibt sich zudem aus den einzelnen Klassenarbeiten und Tests, die grundsätzlich von den Eltern zu unterschreiben sind. Hieraus lässt sich ein Leistungsbild bereits ableiten, sodass der Notenstand oftmals gut eingeschätzt werden kann.
Darüber hinaus werden vor den Osterferien so genannte "Osterwarnungen" verschickt. Diese stellen eine Information an die Eltern/Schüler dar, wenn einzelne Fachnoten 4- oder schlechter sind.

OGT
Frage: Wie kann ich mit der OGT (Offene Ganztagsschule) in Kontakt treten?
Antwort: Ansprechpartnerin ist Fr. Nissen. Sie ist ab 12.15 Uhr von Mo-Do in der OGT telefonisch (7412951) oder persönlich zu erreichen.
Schule
Frage: Wo finde ich einen bestimmten Raum?
Antwort: Das System der Raumnummerierung beginnt jeweils im Nordwesten:
∙ 1 bis 10: Anbau im Nordwesten sowie Kunst und Werken Nord
∙ 11 bis 19: Bereich Mensa, Lehrküche
∙ 20 bis 29: Bereich Naturwissenschaften Nord
∙ 41 bis 49: Forumsbereich
∙ 50: Lehrerzimmer Gemeinschaftsschule
∙ 52: Lehrmittelbücherei
∙ 70 bis 79: Klassenräume im Süden und Computerraum Süd
∙ 80 bis 87: Bereich Naturwissenschaften Süd
∙ 90 bis 95: Bereich Kunst/Musik Süd
∙ 101 bis 126: Erster Stock (im Nordwesten beginnend und endend)
∙ 201 bis 226: Zweiter Stock (im Nordwesten beginnend und endend)

Schulhof
Frage: Warum ist ein Teil des Schulhofes eingezäunt?
Antwort: Innerhalb der Einzäunung auf dem Südhof befindet sich unser Klimagarten. Dort stehen also Geräte zur Erfassung unseres Klimas.
Schulmaterial
Frage: Welche Schulmaterialien/Bücher werden von der Schule nicht gestellt?
Antwort: In der 5. Klasse ist jeder Schüler verpflichtet sich einen Atlas zu kaufen. Dies wird im Erdkundeunterricht besprochen. Sämtliche Verbrauchsmaterialien müssen von den Schülern eigenständig besorgt werden, z. B. Arbeitsblatt-Hefter, Collegeblöcke etc.
Sollten für bestimmte Fachunterrichte Arbeitshefte zu einem Schulbuch angeschafft werden, wird dies ebenfalls mit dem Fachlehrer besprochen. Die Kosten müssen dann ebenfalls von den einzelnen Schülern übernommen werden. Die Anschaffung von Lektüren/Büchern im Deutschunterricht muss ebenfalls von den Schülern übernommen werden.
Schüler helfen Schülern
Frage: Was geschieht im SHS-Unterricht?
Antwort: SHS-Unterricht soll Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Wissenslücken zu schließen, ihr Wissen durch Wiederholung und Übung zu festigen, und Strategien zum Lernen zu entwickeln. Der SHS-Unterricht soll dabei mit dem regulären Fachunterricht möglichst eng verzahnt sein.

Frage: Was ist SHS?
Antwort: SHS – „Schüler helfen Schülern“ ist ein Projekt, bei dem Förderunterricht in den Fächern Englisch, Mathematik, Französisch, Latein und Deutsch für Schülerinnen und Schüler des 5. bis 8. Jahrgangs der Eilun Feer Skuul erteilt wird. Dieser wird von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 bis 13 (Tutorinnen/Tutoren) angeboten.

Frage: Was kostet SHS?
Antwort: Die Stunde kostet 12,00 €.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, den Beitrag von 70,00 Euro im Voraus durch Überweisung auf das Konto des Fördervereins zu entrichten. Der verbleibende Betrag von 50 Euro wird vom Förderverein der Eilun Feer Skuul übernommen.
Der SHS-Unterricht beginnt erst nach Zahlungseingang.
Für Familien mit Bildungsgutscheinen bzw. bei finanziellen Engpässen können wir eine entsprechende Regelung treffen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit dem Sekretariat in Verbindung.

Frage: Welche Erträge bringt SHS?
Antwort: Der bisherige SHS-Unterricht wurde durch Befragungen der beteiligten Schülerinnen und Schüler evaluiert. Diese Evaluationen haben gezeigt, dass der SHS-Unterricht bei vielen erfolgreich war. Die große Mehrheit der unterrichteten Schülerinnen und Schüler gibt an, der Unterricht habe zu einer Leistungsverbesserung beigetragen, bzw. habe geholfen, den Leistungsstand zu halten.

Frage: Wer sollte am SHS-Unterricht teilnehmen?
Antwort: SHS-Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Lerndefiziten in einem Fach. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am SHS-Unterricht sind Lernbereitschaft, Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme und die Fähigkeit, sich in eine kleine Schülergruppe einzufügen.

Frage: Wie melden sich Schülerinnen und Schüler zum SHS-Unterricht an?
Antwort: Wer SHS-Unterricht erteilen möchte, Tutorin/Tutor genannt, muss sich mit einem Formular (im Sekretariat erhältlich) bewerben. Die Auswahl der Tutorinnen erfolgt unter Berücksichtigung der schulischen Leistung nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachlehrer/innen. Die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungsveranstaltungen (Tutorenschulungen) und eine gültige E-Mail-Adresse sind Bedingung.
Wer SHS-Unterricht erhalten möchte, meldet sich verpflichtend für die Zeit bis zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres für insgesamt 10 Termine an. Anmeldeformulare gibt es ebenfalls im Sekretariat.
Termine für die Anmeldung, die Tutorenschulungen und den Unterricht werden am DSB (Digitalen Schwarzes Brett/ Forum) veröffentlicht. Die ausgefüllten Formulare bitte in den Sekretariaten abgeben. Leider kann nicht immer eine Aufnahme in eine Lerngruppe erfolgen, da die Anzahl der Tutorinnen bzw. Tutoren in dem jeweiligen Fach begrenzt ist. In diesem Fall bekommen Sie keine explizite Absage.

Lerngruppen
Wir bilden Lerngruppen mit maximal 2 Schülerinnen/Schülern aus dem gleichen Schulteil. Die Information, wer wann wo von wem unterrichtet wird, erhalten die Schülerinnen/Schülern und Eltern über einen Elternbrief. Wer in einer bestehenden Lerngruppe unterrichtet werden möchte, kann das nach Anmeldung tun, vorausgesetzt, in der Gruppe ist noch Platz. Wer keinen Platz findet, muss warten, bis sich ein/e Tutor/in findet.

Zeit
Der SHS-Unterricht findet dienstags, in der 8./9. Stunde in den Klassenräumen der EFS statt. Individuelle Absprachen mit den Tutorinnen/Tutoren sind möglich. Sollten Sie den Wunsch haben, dass sich Ihr Kind in der Zeit von 13:15 Uhr (Ende 6. Stunde) bis 14:15 Uhr in der Schule aufhält, können sie es an der Offenen Ganztagsschule anmelden. Dort wird es beaufsichtigt, kann die Freizeitmöglichkeiten nutzen und/oder ggf. schon Hausaufgaben erledigen. Ein Aufenthalt in der Schule ohne Anmeldung an dem OGT ist aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich. Dieses Angebot ist selbstverständlich kostenlos.

Frage: Wie wird SHS-Unterricht betreut?
Antwort: Der SHS-Unterricht wird durch eine Lehrkraft der Schule betreut. Sie ist für Organisation, Planung, Information und Schulung der Tutorinnen/Tutoren verantwortlich. Die fachliche Betreuung/Beratung und ggf. Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien übernehmen Kolleginnen und Kollegen in den entsprechenden Fächern.

Sek II
Frage: Was muss ich in das Abitur einbringen?
Antwort: Block I:
Einzubringen sind mindestens jeweils vier Noten aus Q1.1 bis Q2.2 ∙ in den Abiturfächern
∙ in dem Kernfach, das nicht Abiturfach ist darüber hinaus in diesen 36 Halbjahresnoten:
∙ 4 x Naturwissenschaften
∙ 4 x Profil begleitende Fächer
∙ 1 x Kunst oder Musik
∙ falls Fremdsprache neu begonnen: Noten aus Q2.1 und Q2.2
∙ 2 x Geschichte
∙ 2 x Geographie / WiPo
∙ 2 x Religion / Philosophie
∙ max. 3 x Sport
∙ Leistungen, die frei wählbar sind (bis 36 Noten vollzählig)

Weitere Bedingungen:
∙ 36 Halbjahresnoten aus Q1.1 bis Q2.2 mit einfacher Wertung
∙ mindestens 200 Punkte
∙ 29 mind. jeweils 5 Punkte (maximal 7 Unterkurse)
∙ keine 0 Punkte
∙ ggf. „Besondere Lernleistung“
Die erreichte Punktzahl wird nach folgender Formel ermittelt:
𝐸 𝐼𝐼 = 𝑃/36 ∙ 40

Dabei sind:
E I: Gesamtergebnis Block I (Es wird mathematisch gerundet.)
P: Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren
Es können 200 bis 600 Punkte erzielt werden.

Block II:
Einzubringen aus Abiturprüfungen:
∙ 4 Prüfungen mit 5-facher Wertung oder
∙ 5 Prüfungen mit 4-facher Wertung
∙ mindestens 100 Punkte
∙ mindestens 2 bzw. 3 Prüfungen mit jeweils mindestens 5 Punkten (maximal 2 Unterkurse)
∙ Bei Nachprüfungen zählen schriftlich und mündlich 2:1 Prüfungsfächer
Schriftliche Prüfungen: 1. Kernfach (M, D oder E)
2. Kernfach (M, D oder E)
3. Profilfach (Ge, Geo, Ph, Bio)
Mündliche Prüfungen: 4. Wahlfach (oder Präsentation)
5. Wahlfach (optional)
Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Prüfungsfach vorhanden sein, das durchgehend in der Oberstufe belegt worden ist. Das Ergebnis in Block II wird nach folgender Formel berechnet:
bei 4 Prüfungsfächern:
𝑬𝑬 𝑰𝑰=𝟓∙𝑷1+𝟓∙𝑷2+𝟓∙𝑷3+𝟓∙𝐏4 = 𝟓∙(𝑷1+𝑷2+𝑷3+𝐏4)

bei 5 Prüfungsfächern:
𝑬𝑬 𝑰𝑰=𝟒∙𝑷1+𝟒∙𝑷2+𝟒∙𝑷3+𝟒∙𝐏4+𝟒∙𝐏5 = 𝟒∙(𝑷1+𝑷2+𝑷3+𝐏4+𝐏5)

Es können 100 bis 300 Punkte erzielt werden.
Das Gesamtergebnis E berechnet sich aus: 𝐸 = 𝐸 𝐼 + 𝐸 𝐼𝐼
Frage: Wie erhalte ich die Fachhochschulreife?
Antwort: Einbringungspflicht FHR
Es müssen enthalten sein jeweils 2 Noten aus:
∙ Deutsch
∙ fortgeführte Fremdsprache
∙ Geschichte
∙ WiPo und/oder Geografie
∙ Mathematik
∙ Naturwissenschaft
∙ Profilfach

und 1 Note aus:
∙ Religion oder Philosophie
∙ Kunst oder Musik

Weitere Bedingungen:
∙ 17 Halbjahres-Noten mit mindestens 85 Punkten
∙ davon 11 mindestens mit jeweils 5 Punkten
∙ 2 eA Fächer mit mindestens je 5 Punkten
∙ 2 eA Fächer mit mindestens 20 Punkten
∙ 0 Punkte können nicht angerechnet werden

Die erreichte Punktzahl wird nach folgender Formel ermittelt:
𝐸 = 𝑃/17∙19

Dabei sind:
E: Gesamtergebnis (Es wird mathematisch gerundet.)
P: Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in zwei Schulhalbjahren

Frage: Wie genau sieht die Profiloberstufe an der EFS aus?
Antwort: Einführungsphase:
∙ Aufnahme in Oberstufe: max. eine 5 in einem Fach, keine 6 (bei MSA eine 4 und keine 5 oder 6) ∙ SchülerInnen können Jahrgang überspringen
∙ Rücktritt am Ende der E-Phase möglich
∙ Kann nur einmal wiederholt werden
∙ Ganzjahresnoten

Qualifikationsphase:
∙ Versetzung von E Phase in die Qualifikationsphase:
max. eine 5 und keine 6 (Klassenkonferenz kann Aufstieg beschließen, wenn erfolgreiche Mitarbeit erwartet wird)
∙ Rücktritt nach dem ersten bis dritten Schulhalbjahr um ein Schuljahr möglich (Es gelten die Noten des Wiederholungsjahres)
∙ Fachhochschulreife (schulischer Teil) am Ende von Q 1.2 möglich
∙ Halbjahresnoten

Naturwissenschaftliches Profil:
∙ Profilfach: Biologie oder Physik
∙ durchgehend Biologie, Physik, Chemie
∙ nach E-Phase entweder Geo oder WiPo
∙ zweite Fremdsprache nur in E-Phase (wenn neu, dann durchgängig vierstündig)

Gesellschaftswissenschaftliches Profil:
∙ Profilfach: Geschichte oder Geographie
∙ durchgehend Geographie, Geschichte, WiPo , zweite Fremdsprache
∙ zweite Naturwissenschaft nur in E-Phase

Fächer:
∙ Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Englisch (in E 3 std., in Q 4 std.)
∙ Profilfach: je nach Profil (Ph , Bio, Ge, Geo in E 3 std., in Q 4 std.)
∙ Profilbegleitende Fächer: im N-Profil: Bio/Physik (nicht Profilfach) und Geschichte, im G-Profil: Geschichte/Geographie und Bio
∙ Nebenfächer: Chemie, WiPo , Sport, Französisch/Latein/Friesisch, Kunst /Musik, Religion/Philosophie

Sportunterricht
Frage: Ich bin zur Zeit nicht in der Lage am Sportunterricht teilzunehmen. Was muss ich beachten?
Antwort: Das erforderliche ärztliche Attest muss dem Sportlehrer vorliegen. Bei Sportbefreiung ist dennoch die Anwesenheit Pflicht. Es besteht in der Regel die Möglichkeit weiterhin als Helfer o.ä. teilzunehmen.

Frage: Ich habe mich während des Sportunterrichts verletzt. Was ist zu tun?
Antwort: a) Wenn von der Schule (Sekretariat, Frau Hansen) der Schulunfall schon aufgenommen wurde, dann übernimmt die Versicherung alles Weitere.

b)Wenn man sich erst später entschließt, wegen einer kleinen Verletzung z. B. aus dem Sportunterricht zu einem Arzt zu gehen, dann muss nachträglich in der Schule die Unfallmeldung (Sekretariat) ausgefüllt werden.

Frage: Was ist bei einer Nichtteilnahme am Sportunterricht zu beachten?
Antwort: Nichtteilnahme am Sportunterricht
- Plötzliches Unwohlsein und Verletzungen sind der Lehrkraft unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Erkältungen oder leichten Verletzungen (nicht länger als eine Woche) ist eine Information der Eltern ausreichend. Sollte die Krankheit über einen längeren Zeitraum bestehen, ist ein ärztliches Attest bzw. Teilbefreiung durch einen Arzt mit Angabe des Zeitraumes und der Art der Bewegungseinschränkung nötig.
- Bei einer längerfristigen, krankheitsbedingten Nichtteilnahme kann eine Ersatzleistung eingefordert werden.
- Unentschuldigtes Fehlen, Nichtteilnahme aufgrund vergessener Sportsachen oder Verweigerung des Unterrichts fließen in die Zeugnisnote ein.
- Darüber hinaus können Schüler*innen ohne Sportzeug oder Sportverweigerer in den SAR geschickt werden, um dort Aufgaben zu bearbeiten. Auch krankgeschriebene Schüler*innen können die Sportstunde im SAR verbringen, sofern sie in der Sporthalle nicht als Helfer gebraucht werden.
- Für die Oberstufe gilt der aktuelle Entschuldigungsmodus entsprechend (siehe Informationen zur Oberstufe auf der Homepage).
- Bei Sportbefreiung gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht, dies gilt auch für den Schwimmunterricht.
- Liegen häufig Atteste vor, kann eine Überweisung zum Amtsarzt gefordert werden (lt. Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben, § 4).

Frage: Was machen attestierte Schüler im Sportunterricht?
Antwort: Attestierte bzw. teilattestierte Schüler*innen sind unter Beachtung der Behinderung sinnvoll in den Unterricht einzubeziehen. Voraussetzung dafür sind praktikable und handhabbare Hinweise für eine sinnvolle Beteiligung durch den behandelnden Arzt. Das momentane Wohlbefinden des Schülers/ der Schülerin wird berücksichtigt. Möglichkeiten:
- Alternativübungen, differenzierte Belastungen,
- Schieds- und Kampfrichtertätigkeit,
- Wissenserwerb über sportliche Techniken, Wert des Sporttreibens,
- Übungsmethoden, Wettkampfregeln etc.

Frage: Welche Regeln gelten für die Teilnahme am Sportunterricht?
Antwort: 2. Sportbekleidung, Schmuck und Wertgegenstände im Sportunterricht
- Die Umkleideräumlichkeiten sind sorgsam zu behandeln, es ist auf Sauberkeit zu achten – Schäden oder starke Verunreinigungen sind sofort zu melden.
- Es ist zweckmäßige und der Witterung entsprechende Sportkleidung zu tragen. Es sollen verschiedene Sportschuhe für drinnen (mit heller Sohle bzw. NON-Marking) und für draußen getragen werden. Bei bestimmten Sportarten ist das Tragen einer Schutzausrüstung notwendig (z. B. Inline-Skating).
- Das Tragen von Uhren und Schmuck kann im Sport zu Verletzungen führen, deshalb ist dies im Sportunterricht ausdrücklich verboten. Eine Weigerung, den Schmuck zu entfernen, hat den Ausschluss vom Sportunterricht und die Note „ungenügend“ aufgrund der Leistungsverweigerung zur Folge. Das Tragen von Gesundheitssteckern ist kein Entschuldigungsgrund, hierfür wird empfohlen, die Sommerferien zu nutzen!
- Aus Sicherheitsgründen sollten Brillen fest und sicher sitzen.
- Lange Haare sind zu fixieren bzw. zusammenzubinden.
- Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Frage: Welche Regeln gelten in der Sporthalle?
Antwort: 1. Hallenordnung
- Die Klasse wartet vor der Sporthalle auf die Lehrkraft, nicht direkt vor der Tür. Die Lehrkraft geht mit der Klasse in die Sporthalle und schließt danach die Tür.
- Je Klasse und pro Geschlecht ist jeweils nur ein Umkleideraum zu belegen.
- Die Klasse sitzt nach dem Umkleiden auf den Bänken in der Turnhalle, bis die Lehrkraft kommt. - Kranke Schüler*innen, die die Sportsachen vergessen haben, ziehen die Straßenschuhe aus, bevor sie die Halle betreten.
- Schüler dürfen sich nicht im Geräteraum aufhalten bzw. turnen. Nach Möglichkeit ist es zu vermeiden, dass sich alle Schüler einer Klasse während des laufenden Unterrichts im Ball-Raum Gegenstände holen.
- Während des Sportunterrichts dürfen Schüler*innen die Turnhalle nicht verlassen, es sei denn, die Lehrkraft hat dies ausdrücklich erlaubt!
- Gegenstände, die mutwillig zerstört werden, muss der betreffende Schüler/ die betreffende Schülerin bezahlen.